Bafög-Erstberatung

Für alle, die ihren ersten Bafögantrag stellen, stehen die Kolleginnen und Kollegen im BAföG-Beratungsbüro für Fragen zur Verfügung. Dort erhalten Sie Antworten auf alle Fragen, die wir hier nicht in aller Kürze beantworten können.

Wissen Sie nicht, was Sie im Formblatt eintragen oder welche Unterlagen Sie einreichen sollen?

Verstehen Sie unsere Berechnung nicht?

Möchten Sie wissen, ob sich die Mühe der Antragsstellung überhaupt lohnt?

Sie finden unser Bafög-Beratungsbüro neben dem International Student Center im Foyer der Mensa Am Adenauerring. Wir helfen gerne. Wir informieren Sie über alle Neuigkeiten der Gesetzgebung und stehen Ihnen beratend zur Seite. Informieren Sie sich auch über die Hochschulzeitschrift campusLiFE.

Das Beratungsbüro ist montags bis freitags von 10 - 14 Uhr geöffnet.

Auskünfte erteilen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter: [F]0800-223 63 41

Informationen für einen erfolgreichen Bafögantrag erhalten Sie hier im Folgenden.

Was ist Bafög?
BAföG ist ein Bildungs-Förderprogramm, das nicht pauschal Zuschüsse an Studierende verteilt, sondern als individuelle Maßnahme zur Unterstützung ausgelegt ist.

Das neue Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - seit der Neufassung durch das 23. BAföG-Änderungsgesetz mit Wirkung ab Oktober 2010 um circa 5% angehoben - ist am 1. April 2001 in Kraft getreten. Seitdem stellt die Bundesregierung jährlich mehr als 660 Mio. Euro mehr für die Ausbildungsförderung zur Verfügung. Die Zuschüsse sind gegenüber 1998 insgesamt um fast 50% gestiegen.

Auch die Zahl der Geförderten hat sich erhöht - mehr als 125.000 Studierende werden nun finanziell gefördert.

Ausführliche Informationen zu allen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.das-neue-bafoeg.de

Einen weiteren Ratgeber erhalten Sie auch beim Podcast der KfW: "Finanzielle Überlebenstipps für Studierende"

Die wichtigsten Verbesserungen, Neuerungen und Vereinfachungen erhalten Sie unter dem Link: www.bafoeg.bmbf.de.

Prüfen, ob Ihnen BAföG zusteht und Antrag stellen

Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag so früh wie möglich, denn eine Förderung ist frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich, nicht rückwirkend.

Den Antrag auf Ausbildungsförderung können Sie hier online ausfüllen.

Die dort nicht bereitgestellten restlichen Formulare können Sie hier herunterladen.

In Ausnahmefällen können Sie zur Fristwahrung einen formlosen Antrag stellen.
Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie im September (Hochschulen) bzw. Oktober (Universität) Ihr Studium begonnen haben, und die Zeit zum Ausfüllen des kompletten Antragssatzes zu knapp wird.
Sollten Sie nur einen formlosen Antrag zur Fristwahrung gestellt haben, reichen Sie den vollständigen BAföG-Antrag baldmöglichst nach.



Bafög-Beratungsbüro
Adenauerring 7
Foyer der Mensa (Westflügel)
76131 Karlsruhe
bafoeg@studentenwerk-karlsruhe.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 10-14 Uhr