Prüfen, ob Ihnen BAföG zusteht und Antrag stellenStellen Sie Ihren BAföG-Antrag so früh wie möglich, denn eine Förderung ist frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich, nicht rückwirkend.
Den Antrag auf Ausbildungsförderung können Sie
hier online ausfüllen.
Die dort nicht bereitgestellten restlichen Formulare können Sie
hier herunterladen.
In Ausnahmefällen können Sie zur Fristwahrung einen
formlosen Antrag stellen.
Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie im September (Hochschulen) bzw. Oktober (Universität) Ihr Studium begonnen haben, und die Zeit zum Ausfüllen des kompletten Antragssatzes zu knapp wird.
Sollten Sie nur einen formlosen Antrag zur Fristwahrung gestellt haben, reichen Sie den vollständigen BAföG-Antrag baldmöglichst nach.