Rückerstattung Semesterbeitrag

Bei Exmatrikulation oder Zulassung und Immatrikulation an einer anderen Hochschule erstatten wir Ihnen den Semesterbeitrag zurück, wenn der schriftliche Antrag fristgerecht gestellt wird und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.

Die Beitragsrückerstattung regelt die jeweils gültige Beitragsordnung.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an untenstehende Adresse.

Bitte beachten Sie auch die weitergehenden Hinweise auf dem Antrag.







Kontakt / Rückerstattung
Studentenwerk Karlsruhe - Anstalt des öffentlichen Rechts
Soziales
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 6909 -119
Fax 0721 6909 -116
soziales@studentenwerk-karlsruhe.de

Ansprechpartnerin
Frau Petra Prasse

Öffnungszeiten
Mo.- Do. 9 - 12 Uhr und
Mo.- Do. 13:30 - 15 Uhr

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