Rückerstattung SemesterbeitragBei Exmatrikulation oder Zulassung und Immatrikulation an einer anderen Hochschule erstatten wir Ihnen den Semesterbeitrag zurück, wenn der schriftliche Antrag fristgerecht gestellt wird und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
Die Beitragsrückerstattung regelt die jeweils
gültige Beitragsordnung.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an untenstehende Adresse.
Bitte beachten Sie auch die weitergehenden Hinweise auf dem Antrag.