Die Studierenden der dem Studentenwerk Karlsruhe angeschlossenen Hochschulen sind über den Studentenwerksbeitrag haftpflichtversichert. Es besteht auch eine Freizeit/Unfallversicherung. Außerdem sind sie gesetzlich gegen Unfälle versichert (SGB VII).
Gesetzliche UnfallversicherungStudierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen wie Arbeitnehmer gegen einen Arbeitsunfall (SGB VII) versichert. Jedoch tritt die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nur ein, wenn sich Unfälle auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zu oder von der Hochschule ereignen. Ebenso sind sie bei Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gesetzlich unfallversichert.
Bei
Auslandspraktika ist zusätzliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass es sich um eine ins Ausland ausstrahlende Maßnahme oder Veranstaltung der deutschen Hochschule handeln muss. Erforderlich ist hierfür, dass der organisatorische Verantwortungsbereich der Hochschule auch die Durchführung der dem Studium dienenden Verrichtungen im Ausland erfasst und die Hochschule den Auslandsaufenthalt organisiert, überwacht und durchführt.
Steht es dem Studierenden dagegen frei, ob, wann und welche Einrichtungen im Ausland für die Anfertigung von Arbeiten im Rahmen des Studiums besucht werden, geschieht dies nicht aufgrund eines „Direktionsrechts“ der Hochschule.
Es besteht daher hier kein Unfallversicherungsschutz.
Bei Hochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich in den Betriebsablauf des Praktikumsunternehmens ein. Für sie besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den für das Praktikumsunternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger.
Zur Deckung des durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckten Bereichs hat das Studentenwerk für die Studierenden der ihm zugeordneten Hochschulen eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen.
FreizeitunfallversicherungVersichert sind immatrikulierte Studierende, auch während Auslandspraktika und im Rahmen von Erasmusprojekten, ebenso gem. § 61 LHochschulG beurlaubte Studierende. Der Versicherungsumfang erstreckt sich ausschließlich auf Unfälle außerhalb der Hochschule und außerhalb des direkten Weges zu und von der Hochschule, d.h. auf solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des SGB VII gelten. Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung maßgebend.
Versicherungssummen- Invaliditätsleistung mit Progression 225 %: 50.000,-- €
- Vollinvalidität (100 % Invalidität): 112.500,-- €
- Todesfallleistung: 10.000,-- €
- Bergungskosten: 5.000,-- €
- Kosten für kosmetische Operationen: 5.000,-- €
HaftpflichtversicherungDas Formular zur Haftpflicht-Schadensanzeige bei der Badische Versicherungen (BGV) finden Sie
hier. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit dem Originalbeleg an folgende Adresse:Studentenwerk Karlsruhe AöR
Abteilung KIS
Petra Prasse-Neppl
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
oder per Mail an:
prasse@studentenwerk-karlsruhe.de
Gerne können Sie das Formular auch persönlich im International Student Center von montags- freitags von 10:00 - 14:00 Uhr ausfüllen und abgebenInternational Student Center
im Foyer der Mensa Am Adenauerring
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
Die Haftpflichtversicherung gilt für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen oder bei den im Lehrplan vorgesehenen Veranstaltungen, zu denen auch Spiele und Ausflüge gehören, stattfinden. Der Versicherungsschutz gilt auch während der Teilnahme an Praxissemestern, die der Erreichung des Studienziels dienen und die von der jeweiligen Einrichtung im Rahmen der Beurlaubung anerkannt wurden. Ausgenommen hiervon sind Praktika, die von den Studierenden in eigener Initiative durchgeführt werden.
Eingeschlossen sind außerdem die im Ausland während des Auslandspraktikums, während eines Erasmusprojekts bzw. Auslandssemesters vorkommenden Schadensereignisse. Ausgeschlossen sind Ansprüche aufgrund von Schadensereignissen in den USA/Kanada.
Versicherungssummen
- Personen –und Sachschäden: pauschal 5.000.000,-- €
- Höchstersatzleistung im Einzelfall bei Sachschäden*: 7.500,-- €
- Vermögensschäden: 50.000,-- €
* d.h. Tätigkeitsschäden an Maschinen und Geräten, die dem Studierenden zum Zwecke des Studiums, im Auslandspraktikum oder im Rahmen eines Erasmusprojekts zur Verfügung gestellt werden.
Für Sachschäden unter 25.-- € besteht kein Versicherungsschutz.Bitte beachten: Die studentische Haftpflichtversicherung ist subsidiär. Sofern der
Schadensbetrag mehr als 100.-- € beträgt, muss der Schaden zunächst der eigenen ( oder der der Eltern) Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Erhält man von dort einen negativen Bescheid, kann der Schaden beim Studentenwerk eingereicht werden.
Hierbei muss dann folgendes vorgelegt werden:-Negativbescheid der Privathaftpflichtversicherung
-Nachweis der Hochschule, dass mit der Gerätschaft im direkten Zusammenhang mit dem Studium gearbeitet wurde
-Rechnung/Kostenvoranschlag über die Höhe des Schadens
-Anschaffungsrechnung der Gerätschaft