Gesetzlicher Unfallschutz für Studierende Bei Aufnahme eines Studiums ist jeder Studierende gesetzlich beitragsfrei unfallversichert. Im Auftrag der Hochschulen bearbeitet das Studentenwerk alle Unfälle, für die die gesetzliche Unfallversicherung leistungspflichtig ist.
Wenden Sie sich an uns nach einem Unfall:
- innerhalb der Hochschule
- auf dem direkten Weg zur Hochschule
- innerhalb des Hochschulsports
- bei einer Exkursion, im Ausland (nur bei Begleitung durch einen Hochschullehrer)
Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung Der Versicherungsschutz besteht während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare, bei sonstigen von der Hochschule durchgeführten Tätigkeiten wie beispielsweise Ausflügen, Besichtigungen und anerkannten Arbeitsgemeinschaften, während des Besuchs von Bibliotheken, beim Hochschulsport, bei von den Hochschulen organisierten Exkursionen auch ins Ausland und bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung.
Unfallversicherung während eines Praktikums Bei der Durchführung von Praktika besteht nur dann ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn diese im rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden.
Bei Praktika, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz könnte über die jeweilige Fachberufsgenossenschaft der Praktikantenstelle bestehen. Bei Praktika im Ausland besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung ist eine nützliche Einrichtung. Durch den Semesterbeitrag, den jeder Student zahlt, sind Sie für Haftpflichtschäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen versichert. Sollten Sie zum Beispiel während eines Praktikums ein Glasgerät beschädigen, so müssen Sie es ersetzen oder reparieren lassen. Die Quittungen für die entstandenen Kosten können Sie beim Studentenwerk im Studentenhaus (2.OG rechts) Zimmer 232 einreichen und Sie erhalten nach kurzer Bearbeitungszeit (1-2 Wochen) das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
SchadensmeldungHier finden Sie das
Formular für die Schadensmeldung:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit den Originalbelegen (bei allen Schäden) und entsprechenden Unterlagen (bei Schäden über 100 €, siehe weiter unten) an folgende Adresse:
Studentenwerk Karlsruhe AöR
Abt. VI.2 Petra Prasse
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
oder per Mail an:
prasse@studentenwerk-karlsruhe.de
Für Schäden im Einzelfall über 100 ,-- € benötigen wir weitere Informationen:
- eine Bestätigung von der Hochschule, dass die Studentin/ der Student mit den Geräten arbeiten durfte und dies im direkten Zusammenhang mit dem Studium steht.
- eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag über die Höhe des Schadens.
- eine Anschaffungsrechnung der Gerätschaft.
- die Anschrift der eigenen privaten Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer.
- die Anschrift der elterlichen Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer, falls Sie noch über die Eltern versichert sind.