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BAföG - Das individuelle Förderprogramm für Studierende

BAföG ist ein Bildungs-Förderprogramm, das nicht pauschal Zuschüsse an Studierende verteilt, sondern als individuelle Maßnahme zur Unterstützung ausgelegt ist.

Das neue Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - seit der Neufassung durch das 22. BAföG-Änderungsgesetz mit Wirkung zum Wintersemester 2008/2009 um circa 10% angehoben - ist am 1. April 2001 in Kraft getreten. Seitdem stellt die Bundesregierung jährlich mehr als 660 Mio. Euro mehr für die Ausbildungsförderung zur Verfügung. Die Zuschüsse sind gegenüber 1998 insgesamt um fast 50% gestiegen.

Auch die Zahl der Geförderten hat sich erhöht - mehr als 125.000 Studierende werden nun finanziell gefördert.

 
 

Die wichtigsten Verbesserungen und Vereinfachungen

Die wichtigsten Verbesserungen, Neuerungen und Vereinfachungen erhalten Sie unter dem Link: www.bafoeg.bmbf.de.

Von A wie Aufwand bis Z wie Zuschuss, gibt es ein paar einfache Regeln im BAföG-Dschungel. Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen, die Sie als Antragsteller kennen sollten finden Sie in unserem BAföG-ABC.

Prüfen, ob Ihnen BAföG zusteht und Antrag stellen
Schritt 1: Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag so früh wie möglich, denn eine Förderung ist frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich, nicht rückwirkend. Die Blanko-Formulare herunterladen können Sie hier. In Ausnahmefällen können Sie zur Fristwahrung einen formlosen Antrag stellen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie im September (Hochschulen) bzw. Oktober (Universität) Ihr Studium begonnen haben, und die Zeit zum Ausfüllen des kompletten Antragssatzes zu knapp wird.
Schritt 2: Sollten Sie nur einen formlosen Antrag zur Fristwahrung gestellt haben, reichen Sie den vollständigen BAföG-Antrag baldmöglichst nach. Diesen bekommen Sie entweder beim Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.